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„Lassen sich Arbeitszeitmodelle, die wir zugunsten unserer Employer Attractivity entwickelt haben und gezielt bewerben wollen, schützen – und sei es nur mit einem eigenen Namen?“ Die Antwort kennt unser Experte Dr. Stefan Gehrsitz.
Mitarbeiter sind das Gesicht eines Unternehmens. Es erscheint daher naheliegend, das Unternehmen mit Fotos und Namen von Mitarbeitern in der Außendarstellung zu repräsentieren, beispielsweise auf der Homepage des Unternehmens oder in Social-Media-Plattformen. Dies erfordert jedoch die Zustimmung der betroffenen Mitarbeiter.
„Wir wollen für ein bestehendes Produkt, das geschützt ist, eine zusätzliche Fertigung mit 3D-Druck in die Wege leiten. Reicht es, den Schutz zu erweitern, oder müssen wir das komplett neu aufsetzen?“ Die Antwort kennt Dr. Gehrsitz, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.
Mit zunehmender Verbreitung additiver Fertigungsverfahren spielen auch die rechtlichen Implikationen, die sich durch die neuen additiven Fertigungsverfahren ergeben, eine zunehmend bedeutendere Rolle