19.01.2021
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Wenn in unserem Unternehmensprospekt z.B. auf Maschinen und Werkzeugen die Namen der Hersteller sichtbar sind: Verstoßen wir damit gegen Markenrechte oder ist das für uns mit dem Kauf der Tools erledigt? Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.