„Kann man sich bestimmte Verfahren für flexible Arbeitszeitmodelle, die wir in unserer Gruppe entwickelt haben, und die Bezeichnung dafür schützen lassen? Wir wollen beim Recruiting damit werben und vermeiden, dass der Wettbewerb das einfach abkupfert.“ Die Antwort kennt Ulrich Wohlfarth, Patentanwalt bei CHARRIER RAPP & LIEBAU.