9.02.2021
B4B-Leser fragen, unsere Branchenexperten aus der Region antworten: „Kann man, vorsichtshalber, einen „schnellen“ Gebrauchsmusterschutz anmelden und den dann später zu einem Patent aufwerten?“ Ob das möglich ist, weiß Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, unser Experte für Patentfragen.