18.09.2020
![Patentanwalt Dr. Betram Rapp](https://en.charrier.de/wp-content/uploads/sites/8/2020/11/B4B_Beraterpool-Dr_Bertram_Rapp_5.jpg)
„Traditionell verwenden wir bei Produktnamen ausschließlich Kleinschreibung und keine Umlaute – z.B. allgaeu. Ist das auch bei einer geschützten regionalen Herkunftsbezeichnung erlaubt oder muss dafür die offizielle Schreibweise gewählt werden, um den Schutz in Anspruch zu nehmen?”