12.08.2020
„Kann es auch zur Zurückweisung eines Markenschutz-Antrags führen, wenn sich ein Markenname beim Aussprechen so ähnlich anhört wie ein anderer – insbesondere in anderen Sprachen (zum Beispiel ‚Dreier‘ und ‚Dryer‘)?“ Patentanwalt Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.