12.08.2020
![Patentanwalt Dr. Betram Rapp](https://en.charrier.de/wp-content/uploads/sites/8/2020/11/B4B_Beraterpool-Dr_Bertram_Rapp_5.jpg)
„Kann es auch zur Zurückweisung eines Markenschutz-Antrags führen, wenn sich ein Markenname beim Aussprechen so ähnlich anhört wie ein anderer – insbesondere in anderen Sprachen (zum Beispiel ‚Dreier‘ und ‚Dryer‘)?“ Patentanwalt Dr. Bertram Rapp von CHARRIER RAPP & LIEBAU, kennt die Antwort.